AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Auftragsvergabe

1. Der Auftragnehmer führt unter eigener Verantwortung Promotionmaßnahmen durch. Er ist frei darin, die Aufträge der Auftraggeberin anzunehmen oder abzulehnen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, dem Auftragnehmer Aufträge zu erteilen. Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Aufträgen besteht nicht. Dem Auftragnehmer ist es gestattet, auch von anderen Unternehmen mit der gleichen Tätigkeit oder anderen Tätigkeiten Aufträge anzunehmen. Der Auftragnehmer unterliegt keinem Weisungs- oder Direktionsrecht der Auftraggeberin. Fachliche Vorgaben hat er lediglich insoweit zu beachten, als dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist.

2. Eine verspätete Annahme führt nicht zu einem Vertragsabschluss, es sei denn, die Auftraggeberin bestätigt ausdrücklich schriftlich, dass sie die verspätete Annahme akzeptiert.

II. Erklärung des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer versichert durch seine Unterschrift, dass

- ein gültiger Gewerbeschein vorliegt und er der Auftraggeberin eine Kopie unverzüglich übergeben wird.

- alle steuerrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen von ihm erfüllt werden und somit die Voraussetzungen für eine selbstständige, gewerbliche Tätigkeit vorliegen.

- eine Ausweisung der Umsatzsteuer nur erfolgt, wenn der Auftragnehmer eine Bescheinigung des für ihn zuständigen Finanzamtes gem. § 19 Abs. 1 UStG vorlegt, nach der er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Anderenfalls wird der Auftragnehmer der Auftraggeberin eine Bestätigung des für ihn zuständigen Finanzamtes über seine Besteuerung als Kleinunternehmer gem. § 19 UStG übergeben.

- er - sobald die Tätigkeit für die Auftraggeberin den Umfang von 5/6 seines Einkommens übersteigt - der Auftraggeberin dies schriftlich mitteilt.

- er eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat bzw. seine selbstständige, nebenberufliche Tätigkeit in seiner Privathaftpflichtversicherung mitversichert ist.

- er die Auftraggeberin von der Haftung für Schäden, die er während seiner Tätigkeit Dritten zufügt, freistellt.

III. Haftungsausschluss der Auftraggeberin

Die Auftraggeberin übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Auftragnehmer während seiner Tätigkeit erleidet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

IV. Kaution und Materialeinsatz

1. Der Auftragnehmer kann die Kaution bis eine Woche vor Aktionsstart auf folgendes Konto überweisen: Empfänger: DSCHUMBO Promotion GmbH | Berliner Sparkasse BLZ 10050000 | Konto 660 700 04 50 Verwendungszweck: Vorname + Name + Aktionstag.

2. Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung für die ausgehändigten Einsatzmaterialien, Unterlagen und Waren und setzt diese nur im Sinne des erteilten Auftrages ein. Nach Beendigung oder Unterbrechung des Auftrags sind diese rechtzeitig, vollständig und ordnungsgemäß nach Absprache zurückzugeben. Rechtzeitig ist mit max. einer Woche nach dem letzten Aktionstag definiert. Sollten die ausgehändigten Einsatzmaterialien und Waren nicht rechtzeitig, vollständig oder nicht ordnungsgemäß zurückgegeben werden und der Auftraggeberin hieraus ein Schaden entstehen (z. B. Neuproduktion, Versandkosten), so kann die Auftraggeberin diesen gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftragnehmer nicht zu.

V. Vergütung und Rechnungslegung

1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung erfolgsabhängiger Dienstleistungen. Die Vorlage schriftlicher Leistungsnachweise und Abrechnungen sowie das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung unter Angabe der Projektnummer ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Honorars. Das Honorar ist zahlbar binnen 30 Tagen nach ordnungsgemäßer Rechnungslegung.

2. Der Auftragnehmer rechnet seine Tätigkeit unter Beachtung der Rechnungsanforderungen nach § 14 UStG und - sofern er nicht unter die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG fällt - unter getrenntem Ausweis der Umsatzsteuer gegenüber der Auftraggeberin ab.

3. Die Rechnungen des Auftragnehmers (AN) können mit Zustimmung des Auftraggebers (AG) in elektronischer Form eingereicht werden. In diesem Fall werden Rechnungen ausschließlich im pdf-Format anerkannt, bzw. kann die Rechnungserstellung von Rechnungskopien über einen Rechnungsgenerator erfolgen, wenn der AG diesen zur Verfügung stellt. Die Rechnung muss an folgende Email Adresse gesendet werden: rechnung@dschumbo.de

VI. Stornierung, Ersatzstellung und Nichtausführung des Auftrages

1. Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu stornieren, insbesondere

- im Fall von wesentlichen Pflichtverletzungen, die einen wichtigen Grund darstellen.

- wenn der Auftragnehmer zum Schulungstermin oder anderen Einsatzterminen nicht erscheint oder die Tour vorzeitig abbricht.

- wenn die Anforderungen des Auftraggebers der Auftraggeberin nicht erfüllt werden.

- bei einer Stornierung des Auftrages seitens des Auftraggebers/ der Auftraggeberin. In diesem Fall werden nur bereits durch den Auftragnehmer erbrachte Leistungen abgerechnet und bezahlt, weitere Zahlungsansprüche des Auftragnehmers sind ausgeschlossen."

2. Kann der Auftragnehmer einen Einsatz- oder Schulungstermin nicht wahrnehmen, ist er verpflichtet, rechtzeitig für einen adäquaten Ersatz zu sorgen. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, dem Einsatz der Ersatzkraft zuzustimmen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund in der Person der Ersatzkraft vor oder der Auftraggeberin kann die Stellung eines Ersatzes aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden. Wird eine Ersatzkraft eingesetzt, bleibt der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Leistung verantwortlich. Wird kein Ersatz gestellt, entfällt unbeschadet weitergehender Ansprüche der Honoraranspruch des Auftragnehmers.

3. Sofern die Auftraggeberin berechtigterweise Aufwendungen getätigt hat, die durch die Nichterbringung der Leistung nutzlos geworden sind, ist der Auftragnehmer zu deren Ersatz verpflichtet. "

VII. Schadensersatz

Erscheint der Auftragnehmer zu einem Einsatz- oder Schulungstermin nicht, bricht er einen solchen Termin vorzeitig ab oder kommt er seiner Verpflichtung nicht nach, rechtzeitig für einen adäquaten Ersatz zu sorgen, so hat er den der Auftraggeberin dadurch entstehenden Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns zu ersetzen. Der der Auftraggeberin insgesamt entstandene Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns wird mit 250,- € für jeden ausgefallenen Einsatz- oder Schulungstermin je Tag - bei vorzeitigem Abbruch entsprechend anteilig - pauschaliert. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale; der Auftraggeberin bleibt gestattet, einen Schaden geltend zu machen, der nachweislich höher als die Pauschale ist.

VIII. Verschwiegenheitspflicht

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der Auftraggeberin Verschwiegenheit zu bewahren. Das gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

IX. Bild- und Tonrechte

Der Auftragnehmer überträgt der Auftraggeberin zur räumlich und zeitlich unbegrenzten Nutzung sämtliche zum Zwecke der Vertragserfüllung bei ihm entstandenen oder zukünftig entstehenden urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte an Bild-, Ton- und Filmmaterial sowie sonstigen gesetzlichen Schutzgütern. Der Auftragnehmer garantiert der Auftraggeberin, dass Urheberrechte und sonstige Schutzrechte Dritter an den von ihm verwendeten Bild-, Ton- und sonstigem Medienmaterial nicht bestehen. Der Auftragnehmer stellt die Auftraggeberin von sämtlichen derartigen Ansprüchen Dritter frei.

Sämtliche urheberrechtlichen Rechte sowie sonstigen Schutzrechte an Bild-, Ton- und Filmmaterialien, welche dem Auftragnehmer zur Erbringung der Dienstleistung nach diesem Vertrag übertragen werden oder die dieser in sonstiger Weise erwirbt, verbleiben vollständig bei der Auftraggeberin bzw. den jeweiligen Eigentümern. Dem Auftragnehmer ist es außerhalb dieses Vertragsverhältnisses untersagt, das ihm zur Erbringung der Dienstleistung übertragene Bild-, Ton- und Filmmaterial anderweitig zu verwenden.

X. Datenschutz

Die Auftraggeberin ist berechtigt, Daten, die im Zusammenhang mit dem Einzelauftrag erhoben werden, zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten und an den Auftraggeber der Auftraggeberin weiterzugeben, soweit und solange dies für die Durchführung des Einzelauftrages erforderlich ist. Der Auftragnehmer ist mit dieser Datenerfassung und -verarbeitung sowie Übermittlung, insbesondere an den Auftraggeber der Auftraggeberin, einverstanden. "

XI. Sonstige Vereinbarungen

Sofern eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder unvollständig ist, hat das nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Die unwirksame oder unvollständige Regelung ist durch eine zulässige Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder über diese Vereinbarung wird Berlin vereinbart.